AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Felix Bardehle & Léon Koscielny GbR (KOStBAR Digital- & Eventservices GbR)

 

 

§ 1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

  1. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Miet-, Zahlungs- und Leistungsbedingungen der Felix Bardehle & Léon Koscielny GbR, auftretend unter KOStBAR Digital- & Eventservices GbR (nachfolgend „Vermieter“).

  2. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden (nachfolgend „Mieter“) wird schon jetzt widersprochen.

  3. Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten diese Bedingungen als angenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. An rechtsgültige schriftliche Angebote halten wir uns 14 Tage gebunden, sofern auf dem Angebot nichts anderes vermerkt ist.

  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter eine Buchungsanfrage stellt und der Vermieter diese schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt.

  3. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist zulässig, wenn dies zur Durchführung des Vertrages zweckmäßig ist und keine wesentliche Leistungsminderung bedeutet.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (Kleinunternehmerregelung)

  1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erhoben und folglich nicht auf Rechnungen ausgewiesen.

  2. Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Diese ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung zu leisten.

  3. Die restlichen 80 % des Gesamtpreises werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zeitraums ohne Abzug zu zahlen.

  4. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Der Mieter kann gegen Forderungen des Vermieters nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 4 Leistungen, Anlieferung und Service

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, die Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt am Veranstaltungsort anzuliefern, aufzubauen und die Betriebsbereitschaft herzustellen. Nach dem Aufbau erfolgt eine Einweisung.

  2. Der Mieter hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit sowie entsprechende Parkmöglichkeiten für den Zeitraum des Auf- und Abbaus zu sorgen.

  3. Der Mieter hat einen geeigneten Aufstellort zur Verfügung zu stellen (ebenerdig, fester Untergrund, wettergeschützt) und eine funktionsfähige 230V-Stromversorgung in unmittelbarer Nähe (max. 5 Meter) zu gewährleisten.

  4. Die Einholung eventuell notwendiger Genehmigungen (z. B. GEMA, Locations-Vorschriften) liegt im Verantwortungsbereich des Mieters.

§ 5 Stornierung & Rücktritt

  1. Eine Kündigung (Stornierung) des Mietauftrages durch den Mieter bedarf der Schriftform (E-Mail ist ausreichend).

  2. Eine Stornierung bis zu einem Monat (30 Tage) vor dem Veranstaltungstermin ist kostenfrei möglich. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall voll erstattet.

  3. Bei einer Stornierung von weniger als einem Monat vor dem Termin behält der Vermieter die geleistete Anzahlung von 20 % als Stornogebühr (Verdienstausfall / Aufwandsentschädigung) ein.

  4. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Unfall, Krankheit, höhere Gewalt, Betriebsstörungen) die Erfüllung unmöglich machen. Schadensersatzansprüche des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen; geleistete Zahlungen werden erstattet.

§ 6 Pflichten und Haftung des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der Mietsache. Sie darf während der Mietdauer nicht eigenmächtig umgestellt, manipuliert oder untervermietet werden.

  2. Der Mieter haftet für alle Schäden (z. B. durch Vandalismus, umgekippte Getränke, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung), die während der Mietzeit an den Geräten und dem Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen – auch ohne eigenes Verschulden.

  3. Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens (Diebstahl) hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen.

  4. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

§ 7 Digitale Inhalte & Online-Galerie

  1. Die durch die Fotobox erstellten Fotos werden dem Mieter nach der Veranstaltung in einer passwortgeschützten Microsoft Online-Galerie zur Verfügung gestellt.

  2. Der Zugriff auf diese Galerie ist auf 14 Tage nach Bereitstellung begrenzt.

  3. Nach Ablauf der 14 Tage werden die Daten aus der Online-Galerie sowie von den Speichermedien des Vermieters unwiderruflich gelöscht. Der Mieter ist selbst für die rechtzeitige Sicherung der Bilder verantwortlich.

§ 8 Haftungsbegrenzung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte bis zum Zeitpunkt des Aufbauens.

  2. Eine Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden oder bei Ausfall wegen fehlerhafter Kopplung mit Fremdequipment (z.B. Veranstaltungs-WLAN) ist ausgeschlossen.

  3. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe maximal auf den vereinbarten Mietpreis.

§ 9 Datenschutz & Geheimhaltung

  1. Alle auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten werden im Einverständnis des Kunden von uns für die Auftragsabwicklung gespeichert.

  2. Die Vertragsparteien vereinbaren, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kleinmachnow.

  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Klausel wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der wegfallenden am nächsten kommt.